Impression aus der Kanzlei
Impression aus der Kanzlei

Honorare – transparent und fair

Steuerberater können ebenso wenig wie Ärzte ihr Honorar völlig frei festlegen. Das Steuerberatungsgesetz bindet sie durch die Gebührenordnung, die beispielsweise nicht nur Mindestsätze für bestimmte Dienstleistungen vorgibt, sondern ihr Unterschreiten auch explizit verbietet.

Natürlich wird in unserer Kanzlei stets, beispielsweise durch den Einsatz der modernsten IT, dafür gesorgt, dass unsere Honorare sich in einem angemessenen Rahmen halten. Es ist in jedem Fall ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis.

Dabei versteht es sich von selbst, dass Sie bei Erteilung eines Auftrags an uns darüber in Kenntnis gesetzt werden, welche Kosten auf Sie zukommen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie unser Honorar wiederum von der Steuer absetzen. Gerne informieren wir Sie näher!

Hier ein paar Beispiele:

Leistung Wert Rahmen Ansatz Gebühr
Einkommensteuererklärung 50.000 € 1⁄10 - 6⁄10 2⁄10 219,60 €
Ermittlung des Überschusses:        
- bei nichtselbst. Einkünften 40.000 € 1⁄20 - 6⁄20 4⁄20 189,40 €
- bei Vermietung/Verpachtung 10.000 € 1⁄20 - 12⁄20 6⁄20 153,00 €
Gewerbesteuererklärung 50.000 € 1⁄10 - 6⁄10 2⁄10 219,60 €
Umsatzsteuererklärung 20.000 € 1⁄10 - 6⁄10 3⁄10 203,40 €
Jahresabschluss 250.000 € 10⁄10 - 40⁄10 25⁄10 1.290,00 €
Einnahme-Überschuss-Rechnung 150.000 € 5⁄10 - 20⁄10 15⁄10 594,00 €
Finanzbuchhaltung, mtl. 500.000 € 2⁄10 - 12⁄10 8⁄10 344,80 €

Lohnbuchführung: je AN 25,00 Euro

Lohnbescheinigungen: nach Zeitaufwand

Die Gebühen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.